Förderung

Sofern die Mittel der Stiftung es erlauben, werden die Stiftungszwecke insbesondere verwirklicht durch

1. Vergabe des Kogel & Schmidt Förderpreises


 Der Förderpreis wird für nachfolgende Leistungen verliehen:
a)   der besondere Fortschritt eines jugendlichen Musikers oder einer Musikergruppe oder eines jugendlichen Darstellers oder einer Darstellergruppe auf dem Weg zur Virtuosität, wie sie durch öffentliche Aufführungen der klassischen oder zeitgenössischen Musik oder darstellerischen Vorführungen oder eine andere Form der Wiedergabe von Musik oder darstellerischer Kunst zum Ausdruck kommt;
b)   die Erforschung und Beschreibung der Arbeit eines für seine Zeit oder für die Gegenwart richtungsweisenden Musikschaffenden oder einer entsprechenden Gruppe.

2. Stipendien

 an Musikschaffende (Komponisten, Dirigenten, Sänger, Instrumentalisten) und Darsteller, die ihr Wissen und Können vervollkommnen, und an Musikwissenschaftler, die einer Forschungsarbeit nachgehen wollen. Die Stipendien sollen nicht der Ausbildung von Studierenden dienen, sondern bereits vorhandene künstlerische oder wissenschaftliche Qualifikationen vervollkommnen;

3. Förderung von öffentlichen Auftritten
- von Musikschaffenden und darstellenden Künstlern oder von Veröffentlichungen durch Stipendiaten

4. Förderung von Einrichtungen,
- insbesondere Theatern, welche die Kunstgattung „Kleinkunst“ in traditioneller oder zeitgenössischer Form pflegen.

Entscheidungsgremium
Das Gremium besteht aus fachkundigen Personen der Bereiche Musik und darstellende Kunst sowie den Mitgliedern des Kuratoriums.
Das Gremium behält sich vor, nach freiem Ermessen Entscheidungen zur Förderung von besonders begabten Künstlern zu treffen.
Das Gremium entscheidet hierzu nur einstimmig.

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